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Die WTG-Behörde

WTG-Behörde

Die WTG-Behörde ist laut Wohn- und Teilhabegesetz "Anwalt" für die Bewohnerinnen und Bewohner, die wegen ihres Alters oder aufgrund ihrer Erkrankungen und Behinderungen eines besonderen Schutzes bedürfen. Sie überprüft deshalb regelmäßig bei Begehungen (auch unangemeldet) die Pflege- und Betreuungsqualität in den Einrichtungen im Kreis Soest. Bei einzelnen Beschwerden gibt es zusätzliche Überprüfungen. Die WTG-Behörde versteht sich nicht in erster Linie als Kontrolleur, sondern ist vielmehr Partner aller Beteiligten. Im Konfliktfall bringt sie die Parteien an einen Tisch, um im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten gemeinsam nach einer für alle tragbaren Lösung zu suchen.

Ein Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke von pixabay, welches einen Mann mit Lupe als Illustration darstellt.

Manuela Jablotschkin

Kreis Soest
Jugend, Schule und Soziales
Soziales/Sozialplanung/Heimaufsicht
Hoher Weg 1 - 3
59494 Soest

manuela.jablotschkin@kreis-soest.de

Tel: 02921 30-2927

Fax: 02921 30-2199

Ruth Kellermann-Albers

Schwerpunkt Pflege

Kreis Soest
Jugend, Schule und Soziales
Soziales/Sozialplanung
Hoher Weg 1 - 3
59494 Soest

ruth.kellermann-albers@kreis-soest.de

Tel: 02921 30-2742

Fax: 02921 30-2199