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www.lwl-pflegezentrum-warstein.de | Kurzzeitpflege - LWL-Pflegezentrum Warstein - 23.04.2021 URL: https://www.lwl-pflegezentrum-warstein.de/de/kurzzeitpflege/
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit rund 17.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region Westfalen-Lippe. Er betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser und 18 Museen und ist außerdem einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung.

Mehr über die Arbeit und Aufgaben des LWL erfahren Sie hier:

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LWL-Pflegezentrum Warstein

Kurzzeitpflege im LWL-Pflegezentrum Warstein

Haus 62

Lebens- und Wohngemeinschaft Lindenstraße

Haus 62


3 integrierte Kurzzeit-Pflegeplätze

Das LWL- Pflegezentrum Warstein freut sich neben dem stationären Pflegeangebot und der Tagespflege nun auch Kurzzeitpflege als wichtigen Bestandteil integrativer Versorgung anbieten zu können.

Dieses neue Angebot zielt darauf ab, pflegende Angehörige zeitweise von den pflegerischen und betreuerischen Aufgaben zu entlasten. Es dient auch der Überleitung nach einem Krankenhausaufenthalt nach Hause und der Abklärung weiterer Lebens- und Wohnsituation des pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen.

 Alle damit einhergehenden Fragestellungen werden diskutiert und pflegende Angehörige werden umfassend informiert und beraten, auch bezüglich der Kosten für die Kurzzeitpflege, die abhängig von der Pflegestufe, anteilig die Pflegekasse übernimmt.
 
Die Vorhaltung der Kurzzeitpflegeplätze findet im Rahmen der stationären Pflege als eingestreutes Angebot statt.
 
Kurzzeitpflege bedeutet eine zeitlich befristete, also nur vorübergehende stationäre Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen.
 
Es gibt zwei Varianten der Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege bei Verhinderung der Pflegeperson bzw. des pflegenden Angehörigen und die Kurzzeitpflege, wenn die häusliche Versorgung vorübergehend nicht gewährleistet oder ausreichend ist.
 
Verhinderungspflege
 
Wenn die Pflegeperson, bzw. der pflegende Angehörige verreist oder aus anderen Gründen,
z. B. Krankheit, verhindert ist, hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Verhinderungspflege für bis zu vier Wochen im Jahr.
 
Kurzzeitpflege
 
Kann die häusliche Pflege nicht im ausreichenden Umfang sichergestellt werden, ist die Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflegeeinrichtung möglich. Auch hier besteht ein Anspruch auf vier Wochen im Jahr.
 
Im LWL-Pflegezentrum Warstein werden die Kurzzeitpflegegäste pflegerisch, sozial und bei Bedarf, medizinisch betreut. Umfangreiche tagesstrukturierende Angebote, wie Gedächtnistraining, Gesellschaftsspiele, kreatives Gestalten und v.a.m. runden das Angebot ab.
 
Die Verpflegung ist auf die Bedürfnisse der Gäste abgestimmt.Es werden Ein- und Zweibettappartements in angenehmer und wohnlicher Atmosphäre angeboten.
 
Die Kurzzeitpflege ist, wie auch die Tagespflege, ein wichtiges Angebot für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen und noch bedeutsamer für die pflegenden Angehörigen. Die Inanspruchnahme schafft Freiraum zum Kraftschöpfen und dient der Unterstützung für Familien in der Rund-um-die-Uhr-Versorgung von zu pflegenden Familienmitgliedern.

Wichtiger Hinweis:

Seit dem 10.05.2020 dürfen die Bewohner*innen des LWL Pflegezentrums in Warstein unter Bedingungen wieder Besuche empfangen. Bitte beachten Sie die unten stehende Meldung.

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Ein Raum für Gespräche

Ein Gesprächskreis von LWL-Klinik und LWL-Pflegezentrum für Angehörige von Demenzkranken trifft sich jeden ersten Donnerstag im Monat (außer an Feiertagen) in der Cafeteria des LWL-Pflegezentrums Warstein.

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