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www.lwl-pflegezentrum-warstein.de | Heimbeirat/ Vertrauensperson - LWL-Pflegezentrum Warstein - 25.02.2021 URL: https://www.lwl-pflegezentrum-warstein.de/de/kontakt/heimbeirat_Vertrauensperson/
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit rund 17.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region Westfalen-Lippe. Er betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser und 18 Museen und ist außerdem einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung.

Mehr über die Arbeit und Aufgaben des LWL erfahren Sie hier:

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LWL-Pflegezentrum Warstein

Vertrauensperson

Peter Weiken

Peter Weiken

Vertrauensperson

Mit dem Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (WTG - Wohn- und Teilhabegesetz) schöpft der nordrhein-westfälische Gesetzgeber die im Zuge der Föderalismusreform zum 01.09.2006 gewonnene Gesetzgebungskompetenz für die öffentliche Führsorge aus, soweit sie das Heimrecht betrifft. Ergänzt wird das WTG durch eine Durchführungsverordnung (WTG-V). Das WTG und die WTG-V lösen älteres Recht ab, das teils landesrechtlicher Natur war, größtenteils aber mehr als 30 Jahre durch das Heimgesetz und die darauf beruhenden Verordnungen geprägt war.

Im WTG wird die Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohner und Bewohnerinnen durch den Bewohnerbeirat oder das Vertretungsgremium geregelt. Ist die Bildung eines Bewohnerbeirates und eines Vertretungsgremiums nicht möglich, bestellt die zuständige Behörde/ Heimaufsicht unverzüglich nach Beratung mit den Bewohnern und Bewohnerinnen eine Vertrauensperson.

Für das LWL Pflegezentrum wurde Herr Peter Weiken als Vertrauensperson ernannt.

Herr Weiken als Vertreter unserer Bewohner hat folgende Aufgaben:

  • Maßnahmen bei der Einrichtungsleitung zu beantragen, die den Bewohnern und Bewohnerinnen dienen.
  • Beschwerden und Anregungen an die Einrichtungsleitung weiterzugeben und mit ihr darüber zu verhandeln.
  • Neuen Bewohnern und Bewohnerinnen zu helfen, sich im LWL- Pflegezentrum zurechtzufinden.
  • Bei Entscheidungen mitzubestimmen oder mitzuwirken. Darunter fallen:
  1. Aufstellung der Grundsätze der Verpflegungsplanung.
  2. Planung und Durchführung von Veranstaltungen zur Freizeitgestalltung.
  3. Aufstellung und Änderung der Hausordnung.
  • Die Vertrauensperson wirkt mit bei:
  1. Formulierung oder Änderung des Muster Vertrages,
  2. Maßnahmen zum Verhindern von Unfällen,
  3. Änderung der Kostensätze,
  4. Unterkunft und Betreuung,
  5. Veränderung des Betriebs des LWL Pflegezentrums,
  6. Zusammenschluss mit einer anderen Betreuungseinrichtung,
  7. Änderung der Art und des Zwecks der Betreuungseinrichtung,
  8. Umfassende Baumaßnahmen und Instandsetzungsarbeiten,
  9. Maßnahmen der sozialen Betreuung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

 

 

Wichtiger Hinweis:

Seit dem 10.05.2020 dürfen die Bewohner*innen des LWL Pflegezentrums in Warstein unter Bedingungen wieder Besuche empfangen. Bitte beachten Sie die unten stehende Meldung.

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Ein Raum für Gespräche

Ein Gesprächskreis von LWL-Klinik und LWL-Pflegezentrum für Angehörige von Demenzkranken trifft sich jeden ersten Donnerstag im Monat (außer an Feiertagen) in der Cafeteria des LWL-Pflegezentrums Warstein.

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  • Informationsflyer

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Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

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