Abrechnung der Leistungsentgelte
Abrechnungsbasis der stationären Leistungserbringung ist der Gesamtpflegesatz.
Zur Kurzzeitpflege gelten die pflegestufenabhängig dargestellten Pflegekostentarife der vorstehenden Tabelle.
Bei ausschließlicher Ernährung über Sondenkost werden die Kosten der Verpflegung nicht berechnet (Anteil 3,81 € pro Tag).
Mit der Einführung differenzierter Leistungsentgelte ist das LWL-Pflegezentrum Warstein seit dem 01.01.1998 berechtigt, bei vorübergehender Abwesenheit der Bewohnerinnen und Bewohner so genannte Platzgebühren zu berechnen. Dazu gilt seit dem 01.05.2009 folgende Regelung:
- Bei Abwesenheiten von bis zu 3 Kalendertagen werden von der Pflegeeinrichtung 100% der täglichen Entgelte für die Pflegeleistung und Kosten für Unterkunft und Verpflegung als Platzgebühr berechnet.
- Zu Abwesenheiten werden ab dem 4. Kalendertag von der Pflegeeinrichtung 75% der täglichen Entgelte für die Pflegeleistung und Kosten für Unterkunft und Verpflegung als Platzgebühr berechnet.
- Die Investitionskostenpauschale wird zu allen Abwesenheitszeiten zu 100% abgerechnet.